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AGB

VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Ersetzen bisherige Verkaufs- und Lieferbedingungen


I. Allgemeines

a) Die Verkäuferin haftet nur zu den nachstehenden Bedingungen.
Abweichende Bedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn sie der 
Verkäuferin später zugegangen sind und diese Ihnen nicht widersprochen 
hat. Vereinbarungen, die von den Bedingungen der Verkäuferin abweichen 
oder diese ergänzen sind möglich.
b) Mit Erscheinen der jeweils neuen Preisliste verliert die vorherige 
ihre Gültigkeit.
c) Erfüllungsort ist  Düsseldorf, Gerichtsstand ist  Düsseldorf, es sei denn, der 
Käufer ist nicht Kaufmann im Sinne des HGB.


II. Angebote

a) Angebote sind stets unverbindlich. Bestellungen werden nach der 
Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für Lieferung ist die 
schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung der Verkäuferin 
maßgeblich.

III. Zahlungsbedingungen

a) Die Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen 
Mehrwertsteuer.
b) Die Preise gelten ab Lager Köln und schließen Verpackung, Verladung, 
Transport, Versicherungen und ähnliche Leistungen nicht ein.
c) Der Kaufpreis ist nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. 
Unberechtigte Abzüge werden zurückverlangt. Zahlt der Käufer 2 Wochen 
nach Ablauf des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels nicht, ist die 
Verkäuferin berechtigt, ohne Mahnung oder Nachfristsetzung vom Vertrage 
zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
d) Ist der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu 
einem erheblichen Teil, aus einem von ihm zu vertretenden Grund mit mehr 
als 2 Wochen im Verzug, so wird die gesamte Forderung fällig, auch 
soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder 
Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen wurden, sofern nicht das 
Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Während des Verzugs ist die 
ausstehende Forderung den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu 
verzinsen. Die Verkäuferin kann einen höheren und der Käufer im 
Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes einen niedrigeren 
Schaden nachweisen.
e) Beanstandungen der Rechnungen müssen schriftlich und spätestens 
innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
f) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger 
von der Verkäuferin bestrittener, nicht rechtskräftiger Gegenansprüche 
des Käufers ist nicht statthaft.

IV. Lieferung

a) Transportschäden sind vom jeweiligen Frachtführer zu bescheinigen und 
der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen.
b) Eine Transportversicherung kann auf Wunsch des Käufers, auf seine 
Kosten abgeschlossen werden. Postpakete sind bis zu einem Wert von Euro 
500,00 pro Paket versichert.
c) Die Versandkosten trägt der Käufer. Ab einem Lieferwert von Euro 
300,00 erfolgt die Lieferung auf dem Gebiet der Bundesrepublik frei 
Haus. Eine Kombination mit anderen Bestellungen ist nicht möglich. Bei 
Zahlungen aus dem Ausland trägt der Käufer alle zusätzlichen Kosten, wie 
Bankspesen und Überweisungsgebühren.
d) Die von der Verkäuferin genannten Lieferfristen sind unverbindlich. 
Wird eine Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der 
Käufer das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der 
Nachfrist können beide Vertragsparteien vom Vertrage zurücktreten. 
Schadenersatzansprüche sind, außer in Fällen des groben Verschuldens 
oder Vorsatzes durch die Verkäuferin oder einen Erfüllungsgehilfen, 
ausgeschlossen.
e) Fälle höhere Gewalt - als solche gelten die Umstände und 
Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung 
nicht verhindert werden können - suspendieren die 
Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im 
Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen 
den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragsparteien 
berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag 
zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
f) Bei Lieferung auf Abruf hat der Käufer innerhalb von 2 Wochen 
gerechnet vom Vertragsabschluß, die Kaufgegenstände abzurufen. Kommt der 
Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Käufer unbeschadet der 
Geltendmachung der tatsächlich entstandenen Kosten ohne Nachweis an die 
Verkäuferin Lagergebühren in Höhe von 3 % des Gesamtkaufpreises 
monatlich zu zahlen, mindestens jedoch monatlich Euro 25,00. Der Käufer 
hat das Recht nachzuweisen, dass die Kosten der Verkäuferin geringer 
sind als die vorstehende Pauschale.
g) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt.
h) Eine Abholung der Ware ist in Köln nach terminlicher Absprache 
möglich. Hierbei werden keine Rabatte oder Skonti gewährt.


V. Eigentumsvorbehalt

a) Die an gewerbliche Wiederverkäufer verkauften Waren bleiben bis zur 
restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Verkäuferin gegen den 
Käufer, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises einschließlich 
Nebenkosten sowie etwaiger Forderungen aus sonstigen Verträgen, und bei 
Zahlung mit Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung Eigentum der 
Verkäuferin, auch wenn Forderungen aus sonstigen Verträgen erst nach 
Lieferung entstanden sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das 
vorbehaltene Eigentum als Sicherung der jeweiligen Saldoforderungen der 
Verkäuferin.
b) Die an Letztverbraucher verkauften Waren bleiben bis zur restlosen 
Bezahlung der bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden 
Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer, insbesondere der Bezahlung 
des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten und bei Zahlung mit Wechsel 
oder Schecks bis zu deren Einlösung Eigentum der Verkäuferin.
c) Falls die Verkäuferin durch den Eigentumsvorbehalt (vgl. Buchst. a) 
bzw. b) eine Übersicherung erhält, ist sie bereit, die Sicherheit auf 
110 % der Höhe Ihrer Forderung zu beschränken.
d) Im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter 
Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände tritt der gewerblich handelnde 
Käufer vorweg an die Verkäuferin die ihm zustehenden Forderungen aus dem 
Vertrag ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf der 
Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur 
Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der 
Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird 
gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung 
in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu 
bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
e) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder 
verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie 
Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die 
Maßnahme abzuwehren, die Verkäuferin unverzüglich davon zu 
benachrichtigen und dieser die für die Durchsetzung ihrer Rechte 
gegenüber den Dritten erforderlichen Unterlagen unverzüglich zu 
übergeben.
f) Der Käufer hat der Verkäuferin freien Zutritt zu den von ihm unter 
Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen zu gewähren.
g) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der 
Ware durch die Verkäuferin gelten nicht als Rücktritt vom Vertrage, 
sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.

VI. Rückgabebelehrung

a) Rückgaberecht:
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei 
Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt 
frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht 
paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die 
Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per 
Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die 
rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Die 
Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Ewelinas, Schwerinstr. 7, D- 40477 Düsseldorf
b) Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen 
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. 
Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware 
kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die 
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie 
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen 
ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem sie 
die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles 
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.